{"id":167,"date":"2026-11-07T09:02:57","date_gmt":"2026-11-07T08:02:57","guid":{"rendered":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/allgemein\/zahnzusatzversicherung-zum-jahreswechsel-worauf-sie-bei-wartezeit-und-leistungss\/"},"modified":"2026-11-07T09:02:57","modified_gmt":"2026-11-07T08:02:57","slug":"zahnzusatzversicherung-zum-jahreswechsel-worauf-sie-bei-wartezeit-und-leistungss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/zahnzusatz\/zahnzusatzversicherung-zum-jahreswechsel-worauf-sie-bei-wartezeit-und-leistungss\/","title":{"rendered":"Zahnzusatzversicherung zum Jahreswechsel: Worauf Sie bei Wartezeit und Leistungsstaffel achten"},"content":{"rendered":"<h2>Warum der Jahreswechsel bei der Zahnzusatzversicherung eine Rolle spielt<\/h2>\n<p>Gegen Ende des Jahres taucht in der Beratung immer wieder dieselbe Frage auf: \u201eLohnt es sich, eine <a href=\"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/zahnzusatz\/\">Zahnzusatzversicherung<\/a> noch in diesem Jahr abzuschlie\u00dfen, oder kann ich auch bis Januar warten?\u201c Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf die Bedingungen des jeweiligen Tarifs an. Bei manchen Tarifen ist der Zeitpunkt nahezu egal. Bei anderen kann ein Abschluss vor dem 31. Dezember dazu f\u00fchren, dass Sie fr\u00fcher den vollen Versicherungsschutz erreichen.<\/p>\n<p>Zwei Begriffe entscheiden dar\u00fcber, ob sich die Eile lohnt: die <strong>Wartezeit<\/strong> und die <strong>Leistungsstaffel<\/strong>, die oft auch Zahnstaffel oder Anfangsbegrenzung genannt wird. Beide werden h\u00e4ufig verwechselt, obwohl sie ganz unterschiedlich funktionieren. In diesem Artikel erkl\u00e4re ich, was hinter den Begriffen steckt, warum gerade die Frage \u201eKalenderjahr oder Versicherungsjahr?\u201c zum Jahreswechsel wichtig ist und welche Punkte Sie vor Silvester noch pr\u00fcfen sollten.<\/p>\n<h2>Wartezeit: Wann der Versicherungsschutz \u00fcberhaupt beginnt<\/h2>\n<p>Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem der Versicherer f\u00fcr bestimmte Leistungen noch nicht zahlt. Sie l\u00e4uft ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, in der Regel also ab dem Monatsersten, und wird in Monaten gez\u00e4hlt. Der Jahreswechsel hat auf die Dauer der Wartezeit selbst keinen Einfluss. Acht Monate sind acht Monate, egal ob Sie im Dezember oder im Januar starten.<\/p>\n<h3>Allgemeine und besondere Wartezeit<\/h3>\n<p>In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man traditionell zwischen einer allgemeinen Wartezeit und besonderen Wartezeiten. Die Musterbedingungen sehen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten vor. F\u00fcr Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthop\u00e4die gilt dort eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Zusatztarife d\u00fcrfen davon zugunsten der Versicherten abweichen, und genau das tun viele von ihnen: Viele heutige Zahnzusatztarife verzichten ganz auf Wartezeiten. Andere sehen nur f\u00fcr einzelne Leistungsbereiche, etwa Zahnersatz, noch eine Wartezeit vor.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sie bedeutet das: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, ob eine Wartezeit vereinbart ist und f\u00fcr welche Leistungen sie gilt. Ein Tarif ohne Wartezeit ist nicht automatisch der bessere, denn h\u00e4ufig wird der fehlende Wartezeitraum \u00fcber eine Leistungsstaffel ausgeglichen. Dazu gleich mehr.<\/p>\n<h3>Wartezeit ist nicht dasselbe wie \u201ebereits angeratene Behandlung\u201c<\/h3>\n<p>Ein Missverst\u00e4ndnis begegnet in der Beratung besonders oft: Auch ein Tarif ohne Wartezeit zahlt in aller Regel nicht f\u00fcr Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits begonnen, angeraten oder geplant waren. Hat Ihr Zahnarzt Ihnen im Oktober gesagt, dass eine Krone f\u00e4llig ist, oder liegt bereits ein Heil- und Kostenplan vor, ist dieser Fall \u00fcblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Tarif eine Wartezeit hat oder nicht.<\/p>\n<p>Viele Antr\u00e4ge enthalten deshalb Gesundheitsfragen, etwa nach fehlenden Z\u00e4hnen, laufenden Behandlungen oder bereits angeratenen Ma\u00dfnahmen. Beantworten Sie diese Fragen vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df. Falsche Angaben k\u00f6nnen sp\u00e4ter dazu f\u00fchren, dass der Versicherer vom Vertrag zur\u00fccktritt oder die Leistung verweigert. Das ist deutlich \u00e4rgerlicher als ein ehrlich vereinbarter Leistungsausschluss.<\/p>\n<h2>Leistungsstaffel: Die eigentliche Stellschraube zum Jahreswechsel<\/h2>\n<p>Die Leistungsstaffel begrenzt, wie viel der Versicherer in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn h\u00f6chstens erstattet. Damit sch\u00fctzen sich die Gesellschaften davor, dass Kunden unmittelbar vor einer teuren Behandlung abschlie\u00dfen. Typischerweise steigt der H\u00f6chstbetrag von Jahr zu Jahr. Nach Ablauf der Staffel, h\u00e4ufig nach vier oder f\u00fcnf Jahren, gilt der volle tarifliche Erstattungssatz. Je nach Tarif entf\u00e4llt dann jede Betragsgrenze, oder es gilt eine deutlich h\u00f6here Grenze.<\/p>\n<p>Zur Veranschaulichung ein rein fiktives Beispiel: Ein Tarif k\u00f6nnte im ersten Jahr bis 1.000 Euro erstatten, in den ersten beiden Jahren zusammen bis 2.000 Euro, in den ersten drei Jahren zusammen bis 3.000 Euro und in den ersten vier Jahren zusammen bis 4.000 Euro. Die tats\u00e4chlichen Betr\u00e4ge unterscheiden sich von Tarif zu Tarif erheblich. Achten Sie auch darauf, ob die Grenzen <strong>kumuliert<\/strong> (also \u201ein den ersten zwei Jahren insgesamt\u201c) oder <strong>je Jahr<\/strong> gelten. Bei kumulierten Grenzen kann ein nicht ausgesch\u00f6pfter Betrag aus dem ersten Jahr im zweiten Jahr noch genutzt werden.<\/p>\n<h3>Kalenderjahr oder Versicherungsjahr \u2013 der entscheidende Unterschied<\/h3>\n<p>Jetzt kommt der Punkt, der den Jahreswechsel so interessant macht. Die Staffel kann sich entweder auf <strong>Kalenderjahre<\/strong> oder auf <strong>Versicherungsjahre<\/strong> beziehen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kalenderjahr:<\/strong> Das erste \u201eJahr\u201c der Staffel endet am 31. Dezember \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wann der Vertrag begonnen hat. Wer am 1. Dezember startet, hat das erste Staffeljahr bereits nach einem Monat hinter sich.<\/li>\n<li><strong>Versicherungsjahr:<\/strong> Jedes Staffeljahr umfasst volle zw\u00f6lf Monate ab Versicherungsbeginn. Der Startmonat spielt f\u00fcr die Dauer der Staffel keine Rolle.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer kalenderjahresbezogenen Staffel kann ein Abschluss zum 1. Dezember also bedeuten, dass Sie fast ein ganzes Jahr fr\u00fcher den vollen Leistungsumfang erreichen als bei einem Start zum 1. Januar. Dem stehen zwei Punkte gegen\u00fcber: Im ersten, sehr kurzen Staffeljahr steht Ihnen nur der Betrag des ersten Jahres zur Verf\u00fcgung. Au\u00dferdem zahlen Sie einen zus\u00e4tzlichen Monatsbeitrag. Ob sich das f\u00fcr Sie lohnt, h\u00e4ngt von Ihrer pers\u00f6nlichen Situation und den konkreten Tarifbedingungen ab.<\/p>\n<p>Die folgende Tabelle zeigt den Effekt anhand einer beispielhaften Staffel \u00fcber vier Jahre:<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Versicherungsbeginn<\/th>\n<th>Staffel bezogen auf<\/th>\n<th>Staffeljahr 1<\/th>\n<th>Begrenzung endet<\/th>\n<th>Voller Schutz ab<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>01.12.2026<\/td>\n<td>Kalenderjahr<\/td>\n<td>01.12.\u201331.12.2026<\/td>\n<td>31.12.2029<\/td>\n<td>01.01.2030<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>01.01.2027<\/td>\n<td>Kalenderjahr<\/td>\n<td>01.01.\u201331.12.2027<\/td>\n<td>31.12.2030<\/td>\n<td>01.01.2031<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>01.12.2026<\/td>\n<td>Versicherungsjahr<\/td>\n<td>01.12.2026\u201330.11.2027<\/td>\n<td>30.11.2030<\/td>\n<td>01.12.2030<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>01.01.2027<\/td>\n<td>Versicherungsjahr<\/td>\n<td>01.01.\u201331.12.2027<\/td>\n<td>31.12.2030<\/td>\n<td>01.01.2031<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Sie sehen: Bei der kalenderjahresbezogenen Staffel bringt der Dezember-Start einen Vorsprung von zw\u00f6lf Monaten. Bei der versicherungsjahresbezogenen Staffel betr\u00e4gt der Unterschied nur den einen Monat, um den der Vertrag fr\u00fcher beginnt. Welche Variante Ihr Wunschtarif verwendet, steht in den Tarifbedingungen, meist im Abschnitt zu den Leistungsbegrenzungen. Wenn die Formulierung unklar ist, fragen Sie beim Versicherer oder bei Ihrem Berater nach, bevor Sie unterschreiben.<\/p>\n<h3>Ausnahmen von der Staffel<\/h3>\n<p>Viele Tarife nehmen bestimmte F\u00e4lle von der Staffel aus. Am h\u00e4ufigsten betrifft das <strong>Unf\u00e4lle<\/strong>: Bricht ein Zahn bei einem Sturz ab, gilt die Begrenzung in solchen Tarifen nicht. Teilweise sind auch einzelne Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung separat geregelt und haben eigene j\u00e4hrliche H\u00f6chstbetr\u00e4ge. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, welche Leistungen in die Staffel eingerechnet werden und welche nicht. Auch ein Tarif mit niedrig wirkenden Anfangsgrenzen kann attraktiv sein, wenn wichtige Bereiche ausgenommen sind.<\/p>\n<h2>Was Sie vor dem 31. Dezember pr\u00fcfen und erledigen sollten<\/h2>\n<p>Der Jahreswechsel betrifft nicht nur neue Vertr\u00e4ge. Auch wer bereits versichert ist oder einen Wechsel \u00fcberlegt, sollte einige Punkte im Blick haben.<\/p>\n<h3>1. Das Bonusheft aktuell halten<\/h3>\n<p>Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss. Er betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung. Wer sein Bonusheft f\u00fcnf Jahre l\u00fcckenlos gef\u00fchrt hat, erh\u00e4lt 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. F\u00fcr Erwachsene ist daf\u00fcr mindestens eine zahn\u00e4rztliche Kontrolluntersuchung pro Kalenderjahr n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, sollten Sie das bis Ende Dezember nachholen. Eine L\u00fccke im Bonusheft kann den erh\u00f6hten Festzuschuss kosten und damit den Eigenanteil vergr\u00f6\u00dfern. Eine Ausnahme gilt seit Oktober 2020: Innerhalb des Zehnjahreszeitraums ist ein einmaliges Vers\u00e4umnis f\u00fcr den 75-Prozent-Bonus unsch\u00e4dlich. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Das Bonusheft wirkt sich auch auf die Zusatzversicherung aus. Viele Tarife erstatten einen Prozentsatz des Rechnungsbetrags abz\u00fcglich der Kassenleistung, andere begrenzen die Gesamterstattung inklusive Kassenanteil. Ein vollst\u00e4ndiges Bonusheft senkt Ihren verbleibenden Eigenanteil in beiden F\u00e4llen.<\/p>\n<h3>2. J\u00e4hrliche Budgets nicht verfallen lassen<\/h3>\n<p>Viele Tarife sehen f\u00fcr einzelne Leistungen j\u00e4hrliche H\u00f6chstbetr\u00e4ge vor, besonders f\u00fcr die professionelle Zahnreinigung. Bezieht sich dieses Budget auf das Kalenderjahr und haben Sie es 2026 noch nicht genutzt, verf\u00e4llt es in der Regel am 31. Dezember. Eine Zahnreinigung kostet je nach Praxis und Aufwand beispielsweise rund 80 bis 150 Euro. Wer seinen Termin noch vor Weihnachten legt, nutzt die Leistung, f\u00fcr die er das ganze Jahr Beitr\u00e4ge gezahlt hat. Viele Praxen sind im Dezember allerdings gut ausgebucht, rufen Sie also m\u00f6glichst bald an.<\/p>\n<h3>3. Eintrittsalter und Beitrag pr\u00fcfen<\/h3>\n<p>Bei vielen Zahnzusatztarifen h\u00e4ngt der Beitrag vom Alter ab, oft in Altersstufen. Manche Versicherer berechnen das ma\u00dfgebliche Alter als Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. In diesem Fall gelten Sie mit einem Beginn im Jahr 2027 als ein Jahr \u00e4lter als mit einem Beginn im Jahr 2026, ganz unabh\u00e4ngig von Ihrem Geburtstag. F\u00e4llt dieser Sprung genau auf eine Altersgrenze des Tarifs, kann ein Abschluss vor dem Jahreswechsel zu einem niedrigeren Einstiegsbeitrag f\u00fchren. Ob das bei Ihrem Wunschtarif zutrifft, zeigt ein Vergleich der Beitr\u00e4ge f\u00fcr beide Startdaten.<\/p>\n<h3>4. Bei einem Wechsel: Staffel und Wartezeit beginnen neu<\/h3>\n<p>Wer seinen bestehenden Vertrag k\u00fcndigen und zu einem neuen Tarif wechseln m\u00f6chte, sollte wissen: Beim neuen Versicherer beginnen Wartezeiten und Leistungsstaffeln in der Regel von vorn. Ein Wechsel kurz vor einer geplanten Behandlung ist deshalb meist ung\u00fcnstig. Pr\u00fcfen Sie au\u00dferdem Mindestlaufzeiten und K\u00fcndigungsfristen des alten Vertrags. Ein Tipp aus der Praxis: K\u00fcndigen Sie den bestehenden Vertrag erst, wenn der neue Antrag angenommen ist. Sonst stehen Sie im ung\u00fcnstigsten Fall ohne Schutz da, etwa weil der neue Versicherer den Antrag wegen der Gesundheitsfragen ablehnt.<\/p>\n<h2>Drei typische F\u00e4lle aus der Beratung<\/h2>\n<p>Die folgenden Beispiele sind aus Situationen zusammengesetzt, die in \u00e4hnlicher Form h\u00e4ufig vorkommen. Die Namen sind frei gew\u00e4hlt.<\/p>\n<h3>Fall 1: Junge Familie ohne akuten Behandlungsbedarf<\/h3>\n<p>Herr und Frau K., beide Mitte drei\u00dfig, haben gesunde Z\u00e4hne und keine angeratene Behandlung. Sie wollen sich vorsorglich absichern. Ihr Wunschtarif hat keine Wartezeit, aber eine Staffel \u00fcber vier Kalenderjahre. In dieser Konstellation kann ein Beginn zum 1. Dezember Vorteile haben: Die Staffel endet ein Jahr fr\u00fcher, und die Beitr\u00e4ge f\u00fcr einen Monat sind \u00fcberschaubar. Weil die Z\u00e4hne gesund sind, kann die Familie die Gesundheitsfragen ohne Einschr\u00e4nkungen beantworten.<\/p>\n<h3>Fall 2: Krone bereits angeraten<\/h3>\n<p>Frau M. war im September beim Zahnarzt, der ihr eine neue Krone empfohlen hat. Sie m\u00f6chte nun schnell eine Versicherung abschlie\u00dfen, \u201edamit das noch abgedeckt ist\u201c. Das wird in aller Regel nicht funktionieren. Die angeratene Behandlung ist \u00fcblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch in Tarifen ohne Wartezeit. Eine Versicherung kann trotzdem sinnvoll sein, aber f\u00fcr k\u00fcnftige Behandlungen. F\u00fcr die anstehende Krone sollte Frau M. vor allem auf ein vollst\u00e4ndiges Bonusheft achten und gegebenenfalls eine zweite Meinung oder einen weiteren Heil- und Kostenplan einholen.<\/p>\n<h3>Fall 3: Bestehender Vertrag, Wechselgedanke<\/h3>\n<p>Herr S. hat seit sechs Jahren einen \u00e4lteren Tarif mit niedrigerem Erstattungssatz. Er \u00fcberlegt, zum Jahreswechsel in einen leistungsst\u00e4rkeren Tarif zu wechseln. Sein bisheriger Vertrag hat die Staffel l\u00e4ngst hinter sich gelassen. Hier muss genau gerechnet werden: Wie viel bringt der h\u00f6here Erstattungssatz, und wie stark wirkt sich die neue Staffel in den ersten Jahren aus? Steht in absehbarer Zeit eine gr\u00f6\u00dfere Behandlung an, ist es oft sinnvoller, beim alten Vertrag zu bleiben und den Wechsel sp\u00e4ter erneut zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h2>So vergleichen Sie Tarife sinnvoll<\/h2>\n<p>Bei der Auswahl einer passenden <a href=\"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/\">Krankenzusatzversicherung<\/a> f\u00fcr Z\u00e4hne sollten Sie nicht nur auf den Monatsbeitrag schauen. Folgende Fragen helfen beim Vergleich:<\/p>\n<ol>\n<li>Gibt es eine Wartezeit, und f\u00fcr welche Leistungen gilt sie?<\/li>\n<li>Wie hoch sind die Grenzen der Leistungsstaffel, und gelten sie kumuliert oder je Jahr?<\/li>\n<li>Bezieht sich die Staffel auf Kalender- oder Versicherungsjahre?<\/li>\n<li>Sind Unf\u00e4lle oder einzelne Leistungen von der Staffel ausgenommen?<\/li>\n<li>Wie hoch ist der Erstattungssatz, und bezieht er sich auf den Rechnungsbetrag oder auf den Eigenanteil?<\/li>\n<li>Gibt es eigene Jahresbudgets, etwa f\u00fcr die Zahnreinigung, und wie verhalten sie sich zum Kalenderjahr?<\/li>\n<li>Wie entwickelt sich der Beitrag mit steigendem Alter?<\/li>\n<\/ol>\n<p>Versicherer wie die <a href=\"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/dkv\/\">DKV<\/a>, die <a href=\"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/signal-iduna\/\">Signal Iduna<\/a> oder die <a href=\"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/hanse-merkur\/\">Hanse Merkur<\/a> bieten jeweils mehrere Zahntarife an, die sich in genau diesen Punkten unterscheiden k\u00f6nnen. Auch innerhalb eines Versicherers lohnt deshalb der Blick in die konkreten Bedingungen des einzelnen Tarifs. Die Werbeaussage \u201eohne Wartezeit\u201c ist nur ein Baustein von vielen.<\/p>\n<h2>Fazit: Der Jahreswechsel kann Zeit sparen, aber nicht in jedem Tarif<\/h2>\n<p>Ob sich ein Abschluss vor dem 31. Dezember lohnt, entscheidet vor allem die Frage, worauf sich die Leistungsstaffel bezieht. Bei einer kalenderjahresbezogenen Staffel kann ein Beginn zum 1. Dezember den vollen Versicherungsschutz um ein ganzes Jahr vorziehen. Bei einer versicherungsjahresbezogenen Staffel spielt der Startmonat dagegen kaum eine Rolle. Die Wartezeit l\u00e4uft ohnehin unabh\u00e4ngig vom Jahreswechsel, und viele Tarife verzichten heute ganz darauf.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Abschluss sollten Sie vor Jahresende Ihr Bonusheft pr\u00fcfen und ungenutzte Jahresbudgets, etwa f\u00fcr die Zahnreinigung, noch in Anspruch nehmen. Und eines gilt in aller Regel: Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen lassen sich nicht nachtr\u00e4glich versichern. Wer gesunde Z\u00e4hne hat und sich vorausschauend absichert, kann von einem durchdachten Tarif und einem gut gew\u00e4hlten Startdatum besonders profitieren.<\/p>\n<p><em>Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.<\/em><\/p>\n<div class=\"author-box\" style=\"margin-top:2em;padding:1.2em 1.4em;background:#f0f4ff;border-left:4px solid #0057ff;border-radius:8px;\">\n<p style=\"margin:0 0 4px;font-size:.85em;color:#8898aa;text-transform:uppercase;letter-spacing:.05em;\">\u00dcber den Autor<\/p>\n<p style=\"margin:0 0 6px;font-weight:700;color:#0a1628;font-size:1em;\">Alexander Bl\u00f6mecke \u00b7 <span style=\"font-weight:400;color:#4a5568;font-size:.92em;\">Versicherungsexperte, Inhaber Bl\u00f6mecke &amp; Partner<\/span><\/p>\n<p style=\"margin:0;font-size:.9em;color:#4a5568;line-height:1.6;\">Alexander Bl\u00f6mecke ist zugelassener Versicherungsvermittler (IHK M\u00fcnchen, Nr. D-6ULZ-YVLWB-50) und Inhaber von Bl\u00f6mecke &amp; Partner in Auerbach. Seit \u00fcber 20 Jahren ber\u00e4t er GKV-Versicherte in Bayern und deutschlandweit zu Kranken-Zusatzversicherungen \u2013 pers\u00f6nlich, kostenlos und unverbindlich.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum der Jahreswechsel bei der Zahnzusatzversicherung eine Rolle spielt Gegen Ende des Jahres taucht in der Beratung immer wieder dieselbe Frage auf: \u201eLohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung noch in diesem Jahr abzuschlie\u00dfen, oder kann ich auch bis Januar warten?\u201c Die\u2026<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[12,153,10,155,25,24,154,52],"class_list":["post-167","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-zahnzusatz","tag-gkv","tag-jahreswechsel","tag-krankenzusatzversicherung","tag-leistungsstaffel","tag-tarife-2026","tag-versicherungsvergleich","tag-wartezeit-2","tag-zahnzusatzversicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/167","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=167"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/167\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=167"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=167"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/krankenzusatz-vergleich.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=167"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}